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Das Honorar richtet sich entweder nach den gesetzlichen Gebühren, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergeben, oder einer Honorarvereinbarung, in der wir mit Ihnen einen Stundensatz vereinbaren. ....mehr
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben, haben Sie eventuell Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe....mehr
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten evtl. von Ihrer Versicherung übernommen. Bitte prüfen Sie hier Ihre Unterlagen genau und bringen Sie sie ggf. zum ersten Beratungsgespräch mit.
Steuerliche Abziehbarkeit
Ehescheidungskosten können einschließlich der Kosten der Scheidungsfolgenregelung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
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